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Partizipation und Beschwerdeverfahren

Partizipation und Beschwerdeverfahren für Kinder

„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ ( Artikel 12 der Kinderrechtskonvention)

Partizipation im  Kindergarten

Zusätzlich zu den allgemeinen Zielen der Einrichtung, werden Kinder an vielen Entscheidungen des Tages beteiligt.

Beispiele im Alltag.

  • freie Wahl des Spielortes, des Spielpartners, den Spielinhalten und der Spieldauer
  • Mitgestaltung von Projekten und Angeboten
  • freie Entscheidung an der Teilnahme von Projekten und Angeboten
  • kein Essenszwang
  • Trinken bei Bedarf
  • Mitgestaltung von Räumen
  •  Freiraum für Erfahrungen und Erlebnis

 

Partizipation bedeutet nicht, dass Kinder alles machen dürfen. Aufgrund von Regeln, Abläufen und des Entwicklungsstandes entstehen Grenzen die bei den Entscheidungen der Kinder zum Tragen kommen. Das können zum anderen gesundheitliche Aspekte oder auch das Wohl und der Schutz der Gesamtgruppe oder des betroffenen Kindes sein .Dabei ist es wichtig, dass die Kinder im direkten Dialog mit den Fachkräften Grenzen erarbeiten und  diese dann begründet werden.

 

 

 Beschwerdeverfahren für Kinder

Nach  § 8 SGB VIII sind Kinder und Jugendliche ihrem Entwicklungsstand entsprechend an allen sie betreffenden Entscheidungen zu beteiligen. Gleichzeitig bestehen das Recht und die Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten.

Beschwerdeverfahren im  Kindergarten

Um persönliche Beschwerden zu äußern, gibt es im Alltag viele Möglichkeiten. Dabei gilt es für das pädagogische Personal den Kindern, Raum, Zeit  und eine verlässlich und auf Vertrauen aufgebaute Beziehungsstruktur zu schaffen. Auch hier ist eine  sensible Wahrnehmung des päd. Personals auch auf nonverbale Signale ein wichtiges Instrument.

 

 

Möglichkeiten zur Beschwerde für Kinder

 

 

  • Morgenkreis
  • Kinderkonferenz
  • Tagesreflexion im Abschlusskreis
  • bei allen Erziehern, Praktikanten usw.
  • bei Freunden
  • bei den Eltern

 

Beschwerden von Kindern werden durch das päd. Personal wahrgenommen und reflektiert. Um Beschwerden von Kindern nachzukommen und diese zu erörtern, gibt es verschiedene Möglichkeiten des  Dialogs. Z.B. in der Kleingruppe  in der Kinderkonferenz  oder im direkten Gespräch.  Dies gilt auch für Beschwerden von Kindern über päd. Fachkräfte. Für Fachkräfte gilt hier ein Dialog auf Augenhöhe des Kindes und ein hohes Maß an Selbstreflektion. Beschwerden werden auch in Teambesprechungen des päd. Personals erörtert und reflektiert .