Öffnung des Kindergartens zum Gemeinwesen und zur Öffentlichkeit
- Einladung zu öffentlichen Veranstaltungen
- Verschiedene Aktivitäten in der Öffentlichkeit
- Kooperation mit der Grundschule
- Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie bspw. Frühförder- & Beratungsstellen, Ämtern etc.
a) NETZWERK GEM. § 3 ABS.2 BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ